Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1963). 162. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen: 162. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 162. Verordnung: Lehrpläne Für Die Gewerblichen, Technischen Und Kunstgewerblichen Fachschulen: 162. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Gewerbliche, Technische Und Kunstgewerbliche Fachschulen Und Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1963.
Citatione MLA (9a ed.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 162. Verordnung: Lehrpläne Für Die Gewerblichen, Technischen Und Kunstgewerblichen Fachschulen: 162. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Gewerbliche, Technische Und Kunstgewerbliche Fachschulen Und Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1963.